Raus aus der Schuldenfalle
Noch besteht die Möglichkeit, für denj enigen, der nicht selbstständig ist, für bestehende Schulden in einem Verbraucherinsolvenzverfahren die Restschuldbefreiung zu erlangen. Verbraucherinsolvenzverfahren bedeutet, dass der Schuldner sich an das zuständige Insolvenzgericht wenden und dort einen Insolvenzantrag einreichen kann. Zuvor muss der Schuldner jedoch mit Hilfe eines Schuldnerberaters oder Rechtsanwaltes versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich im Rahmen eines sogenannten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes zu einigen. Erst nachdem dieser Einigungsversuch gescheitert ist, kann der Schuldner sodann das Insolvenzgericht anrufen. Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet
wird, wird für den Schuldner durch das Gericht ein Treuhänder bestellt. Dies er befasst sich zunächst mit dem eventuell vorhandenen Schuldnerverm ögen. Alle Vermögenswerte, die
verwertbar sind, werden sodann zu Gunsten der Gläubiger durch den Treuhänder verwertet. Hierzu zählen beispielsweise Grundstücke, Fahrzeuge, Bankguthaben und Lebensversicherungen. Im Übrigenüberwacht der Treuhänder sodann während des Verfahrens die Einkünfte des Schuldners. Sofern sich pfändbare Beträge ergeben, werden diese von dem Treuhänder eingezogen.
Nach der bisherigen Rechtslage ist es so, dass während des Insolvenzverfahrens keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch die Insolvenzgläubiger betrieben werden dürfen. Das stellt eine enorme Entlastung für den Schuldner dar. In der Vergangenheit und auch aktuell wird die Veränderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens diskutiert. Es bleibt abzuwarten, ob sich
diesbezüglich künftig etwas an der gesetzlichen Lage ändern wird. Solange eine Gesetzesänderung jedoch noch nicht beschlossen worden ist, besteht für den Schuldner weiter hin die Möglichkeit des besagten Verbraucherinsolvenzverfahrens. Für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kann Beratungshilfebeantragt werden, so
dass die Staatskasse die Kosten trägt. Hierzu beraten wir Sie gern persönlich.