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Der Nachlass ist  überschuldet - Wie wird man das Erbe wieder los? 

Der Erbe tritt mit dem Tod des Erblassers komplett in dessen Rechtsstellung ein. Das bedeutet, er erbt nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden.

 

Wenn der Erbe von vornherein weiß, dass der Nachlass überschuldet ist, kann er die Erbschaft ausschlagen. Dies geschieht durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

 

Vorsicht!

Es reicht nicht aus, wenn man selbst an das Nachlassgericht schreibt. Die Ausschlagung muss entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt werden. Hierzu muss man sich persönlich zum Nachlassgericht begeben.

Alternativ kann man die Erklärung auch in öffentlich beglaubigter Form zum Nachlassgericht schicken. Diese öffentliche Beglaubigung erfolgt beim Notar.

 

Achtung! 

Für die Ausschlagung hat man nur sechs Wochen Zeit. Die Erklärung muss innerhalb dieser Frist beim Nachlassgericht eingehen, man sollte also nicht erst am letzten Tag der Frist zum Notar gehen.

Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe vom Anfall der Erbschaft Kenntnis hat.

Ist jemand aufgrund gesetzlicher Erbfolge Erbe, hat er diese Kenntnis, sowie er vom Tod des Erblassers weiß.

 

Ist jemand aufgrund eines Testamentes Erbe, muss er zusätzlich noch Kenntnis vom Testament erlangen.

 

Oft stellt sich aber erst nach Ablauf der sechs Wochen heraus, dass der Nachlass überschuldet ist. Ausschlagen kann der Erbe dann nicht mehr.

 

In einem solchen Fall besteht noch die Möglichkeit, die Annahme der Erbschaft wegen der Überschuldung anzufechten. Dies geschieht ebenfalls durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.

Es gelten die gleichen Formvorschriften wie für die Ausschlagung.

Auch die Anfechtung muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnis von der Überschuldung erfolgen.

 

Dies ist sehr kurz. Sowie bei der Sichtung des Nachlasses die ersten unvorhergesehenen Schulden auftauchen, sollte man also sofort sorgfältig prüfen, ob die Erbmasse noch ausreicht, um alle Schulden zu bezahlen.

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