Wer bekommt einen Pflichtteil?
Jeder Mensch hat es in der Hand zu bestimmen, wer sein Erbe werden soll. Er muss hierzu nur ein Testament errichten und darin die gewünschten Anordnungen treffen.
Nur wenn der Verstorbene kein Testament errichtet hat, kommen die im Gesetz festgelegten Erben zum Zuge. Das sind im wesentlichen der Ehegatte und die Kinder bzw. Enkelkinder und wenn diese nicht vorhanden sind, die Eltern bzw. die Geschwister und deren Kinder.
Bestimmte Personen, nämlich die Pflichtteilsberechtigten, können aber durch ein Testament nicht vollständig enterbt werden. Ihnen verbleibt, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden, immer noch der sogenannte Pflichtteil.
Pflichtteilsberechtigt sind
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der Ehegatte und die Kinder des Verstorbenen.
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Sind die Kinder zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits selbst verstorben, treten ihre Kinder, also die Enkel, an ihre Stelle.
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Sind weder Kinder noch Enkel vorhanden, haben die Eltern des Verstorbenen, sofern sie noch leben, ein Pflichtteilsrecht.
Die übrigen Verwandten, also z. B. die Geschwister des Verstorbenen, Nichten oder Neffen, Tante oder Onkel, haben kein Pflichtteilsrecht. Wenn der Verstorbene ein Testament errichtet und sie dort nicht bedacht hat, gehen sie leer aus.
Der oder die Erben müssen an den Pflichtteilsberechtigten einen Betrag zahlen, der dem hälftigen Wert des gesetzlichen Erbteils des Pflichtteilsberechtigten entspricht.
Damit der Pflichtteilsberechtigte ausrechnen kann, was ihm zusteht, muss ihm der Erbe Auskunft über den Umfang der Erbschaft erteilen.
Der Pflichtteilsanspruchverjährt nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt aber erst zu laufen, nachdem der Pflichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers und von seiner Enterbung, also von dem Testament, Kenntnis hat.
Häufig geben Erben bei Abgabe des Testaments Kinder des Verstorbenen, mit denen der Erblasser keinen Kontakt hatte, beim Nachlassgericht nicht an. Wenn diese Kinder dann viele Jahre später erst Kenntnis vom Tod ihres Elternteils und dem Testament erhalten, können sie trotzdem noch ihren Pflichtteil verlangen, weil sie vorher keine Kenntnis hatten und die Verjährung deshalb nicht begann.